Ein Rückblick auf die Statistik der Lohnfortzahlungsbetrugsfälle im Jahre 2014 in Deutschland hat einen extremen Anstieg ergeben. Natürlich sind Betriebe schon seit vielen Jahren von Lohnfortzahlungsbetrug betroffen, aber noch nie so oft und in solch einem Umfang wie im letzten Jahr. Besonders in Urlaubszeiten wurde von einem drastischen Anstieg der Krankmeldungen in Unternehmen berichtet, in Spitzenzeiten lagen die prozentualen Zahlen in einem immerhin zweistelligen Bereich, weil gerade in diesen Stoßzeiten viele Urlaubsanträge abgelehnt werden müssen. Selbst Krankenkassen konnten durch Statistiken deutlich mehr Krankmeldungen ihrer Kunden belegen.

In größeren Betrieben gestaltet sich die Urlaubsverteilung immer als recht schwierig, weil in einer Abteilung durchaus mehrere Arbeitnehmer beschäftigt sind, die als Eltern schulpflichtiger Kinder auf die Ferienzeiten angewiesen sind. Natürlich haben die anderen Kollegen ohne Kinder in vielen Fällen das Nachsehen, sind quasi gezwungen, ihren Urlaub außerhalb dieser Zeit zu nehmen. Das ist sicherlich für beide Seiten oft nicht zufriedenstellend. Um nun trotzdem auf seine Kosten zu kommen, greifen viele Angestellte deshalb zu einem Trick, suchen nämlich einen Arzt auf und lassen sich krankschreiben. Dieser „Urlaub auf Krankenschein“ erfreut sich immer größer werdender Beliebtheit, da diese Vorgehensweise im besten Falle unbemerkt bleibt. Es gibt aber noch viele weitere Gründe, weshalb Arbeitnehmer zu solchen Mitteln greifen. Oft wird nämlich sogar einer anderen Beschäftigung nachgegangen, um das Gehalt aufzustocken. Für Unternehmen entstehen somit hohe unnötige Kosten, von der Unkollegialität gegenüber des Betrügers mal ganz abgesehen.

Dieser extreme Anstieg der Lohnfortzahlungsbetrugsfälle im Jahr 2014 ist sicherlich auf ständig ansteigende Preise beziehungsweise erhöhte Fixkosten, aber auch auf persönliche Ansprüche zurückzuführen. Nur ist Lohnfortzahlungsbetrug nun mal eine Straftat, die schwerwiegende Folgen mit sich bringen kann.

Lohnfortzahlungsbetrug – wenn das Vertrauen missbraucht wird

Einem Arbeitgeber bleibt keine andere Wahl, als sich auf die Angaben des Arbeitnehmers zu verlassen, ihm also zu vertrauen. Leider wird dieses Vertrauen missbraucht, um sich mehr Urlaub zu ergaunern. Einem Unternehmen, dem der Verdacht aufkommt, dass ein Angestellter die Anzahl der Urlaubstage durch ärztliche Atteste „erhöht“, sollten diese Art von Betrug in keinem Fall einfach hinnehmen, sondern unbedingt handeln. Teilweise wurden sogar ganz offen Drohungen ausgesprochen, um den Urlaub entsprechend zu erzwingen. Es geht hier auch nicht nur um den finanziellen Schaden, der für das Unternehmen entsteht, sondern auch um die Verantwortlichkeit gegenüber den anderen Arbeitnehmern, die durch das Fehlen des Mitarbeiters erheblich mehr belastet werden.

Die Schwierigkeit liegt allerdings darin, verwertbare Beweise aufzubringen, die einen Lohnfortzahlungsbetrug stichhaltig unterlegen, um rechtlich dagegen vorzugehen. In Eigenregie dem Verdächtigten hinterherzuspionieren ist hier keine gute Idee, kostet nur viel Zeit und erbringt nicht das gewünschte Ergebnis. Eine professionelle Detektei hingegen, wie zum Beispiel die LB Detektei GmbH & Co. KG aus Ulm kann in solchen Fällen innerhalb kurzer Zeit Lohnfortzahlungsbetrugsfälle kompetent auflösen und nachweisen.

Konsequenzen von Lohnfortzahlungsbetrug

Angesichts der Zahlen, die sich wie oben erwähnt aus den Statistiken ergeben, fragt man sich zurecht, ob sich derartige Betrüger eigentlich der Konsequenzen bewusst sind, die sich aus dem Tatbestand Lohnfortzahlungsbetrug ergeben? Wenn sich eindeutig beweisen lässt, dass hier offensichtlich ein Lohnfortzahlungsbetrug vorliegt, berechtigt dies den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung. Weiterhin muss der betrügerische Arbeitnehmer die dadurch entstandenen Kosten, wie beispielsweise durch die Beauftragung einer Detektei, in voller Höhe zurückerstatten. Hierzu können diverse Urteile aus der jüngsten Vergangenheit herangezogen werden.

Lohnfortzahlungsbetrugsfälle, die für Unternehmen zunehmend belastender werden, gehören quasi zum Tagesgeschäft der LB Detektei GmbH & Co. KG. Die Ermittler gehen dabei gezielt und routiniert vor, und sie liefern Beweise, die durch eine professionelle Observation und einem dazugehörigen lückenlosen Bericht, der selbstverständlich sämtliche Aktivitäten und Begebenheiten enthält, die zur Aufklärung dienen, untermauert werden.

Ein Appell der LB Detektei GmbH & Co. KG

Die LB Detektei ist der Meinung, dass eine Beauftragung der Detektei gleichzeitig als eine Art Abschreckung dienen kann. Damit setzen Unternehmen ein deutliches Zeichen, dass ein derartiges Vorgehen nicht hingenommen wird, und das vor allem im Interesse der allgemeinen Belegschaft sofort Maßnahmen ergriffen werden. Es ist als Signal anzusehen, dass Angestellte, die tatsächlich aufgrund einer Krankheit nicht ihrer Arbeit nachgehen können, absolut nichts zu befürchten haben. Aber wenn das „Blaumachen auf gelben Schein“ als Druckmittel benutzt wird, muss mit schwerwiegenden Konsequenzen gerechnet werden. Nur so können sich Betriebe nachhaltig und wirkungsvoll vor Lohnfortzahlungsbetrug schützen beziehungsweise dagegen zur Wehr setzen.

 

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